Missbrauch von Tochter und Stieftochter

Was entwurzelte Menschen einem Kind antun können, war Gegenstand eines Prozesses, der das Landgericht Mönchengladbach – 2. Große Strafkammer (Jugendkammer) – in der Zeit von Oktober 2016 bis in diese Tage beschäftigte. Angeklagt waren Wolfgang S. (50), wohnhaft in Mönchengladbach und seine zeitweilige Lebensgefährtin Alexandra F. (44), aus Schwäbisch Hall zugezogen. Ihnen wurden verschiedene Formen sexuellen Missbrauchs vorgeworfen, begangen von August bis Oktober 2014 (der Zeit ihres Zusammenlebens) an Alexandras damals zehnjähriger Tochter Sarah. Das Urteil lautete auf vier Jahre und drei Monate Gefängnis für Herrn S. und zweieinhalb Jahre Gefängnis für Frau F., die Mutter des Kindes, wie erwähnt.

Die Familienverhältnisse der Angeklagten F. waren in ihrer Kindheit ziemlich problematisch. Schon im Alter von vier Jahren musste sie die Scheidung ihrer Eltern durchmachen. In ihrer eigenen Ehe – 2009 geschieden – wurden zwei Kinder geboren: Sarah und der vier Jahre ältere Sohn Tobias, der beim Vater blieb, als Alexandra mit Wolfgang zusammenzog. Diese Verbindung hielt allerdings nur die erwähnten wenigen Monate. Zu den Verhandlungen erscheint sie mit einer Gehhilfe, weil mehrere Operationen (an Schulter und Knie) nicht den erhofften Erfolg brachten; der Kontakt zu Wolfgang kam über das Internet zustande.

Wolfgang S. lebte bis vor fast 20 Jahren in Dresden und arbeitet bei der Eisenbahn. Er ist geschieden und hat zwei erwachsene Kinder. Wie man hört, wurde er 28 Mal operiert. Zum Prozess erscheint er – bei späteren Terminen – mit einem Rollstuhl, manchmal zittert er, und vor der Urteilsverkündung hat er einen Schlaganfall. Wolfgang S. lässt sich ein, infolge einer Bandscheibenoperation im Mai 2014 sei er zur fraglichen Zeit physisch impotent gewesen. Das veranlasste das Gericht, hierzu Gutachten einzuholen, die natürlich nicht schlüssig werden konnten. Alexandra F. weint häufig während der Verhandlungen.

Die Sache ins Rollen brachte Alexandra F. Nach der Trennung von Wolfgang S. fällt ihr auf, dass ihre Tochter kränkelt. Deshalb bittet sie eine Nachbarin, mit ihrer Tochter zu sprechen. Dieser erzählt das Mädchen, was S. ihr angetan hat. Aber es kommt dabei auch heraus, dass Alexandra auch an dem Missbrauch beteiligt war, und das gibt diese vor Gericht auch zu.

Alexandra F. vermutet vor Gericht, ihr damaliger Lebensgefährte habe ihr heimlich Drogen gegeben. Sie hat im November 2014 deshalb bei einem Arzt (für Allgemeinmedizin) in Linnich einen Urintest machen lassen. Der Befund lautete damals auf „schwach positiv“ bei Benzodiazepin, Marihuana und trizyklischen Antidepressiva. Der Arzt, als Zeuge geladen, erklärt, mit der angewandten Methode könnten keine besonders präzisen Aussagen gemacht werden, sondern nur der Nachweis von Drogenkonsum maximal innerhalb der letzten zehn Tage vor dem Test. Und es kann natürlich nicht festgestellt werden, ob bewusst Drogen genommen werden oder sie heimlich verabreicht werden.

Auch der Ex-Ehemann von Alexandra F., bei dem die Tochter heute lebt, sagt vor Gericht aus. Nachdem der Missbrauch bei der Polizei angezeigt war, kam das Mädchen zunächst in ein Heim, weil die Rückkehr zu ihrem Vater erst genehmigt werden musste. Johann F. schildert, wie sich seine Tochter inzwischen verändert habe. Sie sei (anders als früher) sehr verschlossen, ihre Leistungen in der Schule hätten nachgelassen, und sie habe keine Freundinnen mehr.

Der Richter und die Anklagevertretung versuchen, S. eine Brücke zu bauen. Sie bieten Milderung der voraussichtlichen Strafe an, wenn er die Taten gestehe. S. lehnt ab.

Der Versuch, Sarah selbst zu einer Aussage (nichtöffentlich) vor Gericht zu bewegen, misslingt. So sind die Aussagen der Nachbarin über ihr Gespräch mit Sarah aktenkundig, was die Mutter zugibt und das, was der Polizistin gesagt wurde, als sie die Anzeige aufnahm. Auch Sarahs Arzt kann nicht weiterhelfen, da er von seiner Schweigepflicht nicht entbunden wurde. Aus dieser Gemengelage heraus den tatsächlichen Geschehnissen auf die Spur zu kommen, ist für Gericht und Prozessbeobachter ungemein schwierig. Als das Verfahren endet, hat das Gericht die Aussagen von Sarah gegenüber der Nachbarin und der Polizei und das, was ihre Mutter beisteuert, als Grundlage für ein Urteil und die Strafmaße genommen. Richter Lothar Beckers ist sich der Unzulänglichkeit irgendwie bewusst, als er sagt, wenn sie gelogen hätte, wäre ihr Verhalten dem „einer Burgschauspielerin würdig“. Er meint damit: Schauspielerin am Wiener Burgtheater.

Rhenanus

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