Geschwindigkeitskontrollen auf der Theodor-Heuss-Straße am 15.07.15 führten gegen Mittag einen 31jährigen Autofahrer in Polizeigewahrsam. Aufgefallen war er, weil er zu schnell unterwegs war. Während des Anhaltens bemerkte ein Beamter auf dem Rücksitz des Pkw ein einjähriges Kind ohne jede Sicherung. Die Überprüfung des Delinquenten förderte außerdem zutage, dass er mit Haftbefehl gesucht wurde. Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Den im Haftbefehl geforderten Geldbetrag hattte er nicht dabei. Den Beamten blieb keine andere Wahl, als ihn einzuliefern. Wenig später erschien dort seine Lebensgefährtin, um die geforderte Summe einzuzahlen. Zusätzlich kassierte die Polizei für das ungesicherte Transportieren des Kindes im Pkw ein Bußgeld i. H. v. € 60,-.
Spät nachmittags ging der Polizei ein weiterer Pkw-Fahrer ins Netz. Auch dieser wurde mit Haftbefehl gesucht. Er hatte nicht die Möglichkeit, die geforderten Geldbeträge einzuliefern und ging gleich in Haft, heißt es im Polizeibericht.