Für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen sind bekanntlich Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vorgesehen. Dazu gehört z.B. ein Mittagessen in der Schule, in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege – auch in Coronazeiten.
Das Kreissozialamt macht darauf aufmerksam, dass dies auch der Fall ist, wenn wegen des Umgangs mit Corona eine gemeinsame Mittagsverpflegung in den erwähnten Einrichtungen nicht möglich ist. In diesem Fall können Caterer oder andere Anbieter das Essen nach Hause liefern oder an einem Ausgabeort zu Abholung bereitstellen, ist von Amtsleiterin Anja Moll zu hören. Möglich sei auch die Ausgabe von Lebensmittelpaketen oder Gutscheinen für das Mittagessen. Kreisdirektor und Sozialdezernent Dirk Brügge weist darauf hin, dass diese Regelung zunächst bis zum Jahresende gilt und voraussichtlich bis Ende März 2021 gesetzlich ausgeweitet wird.
Wer aus der lokalen Gastronomie Interesse hat, hier eingebunden zu werden, kann sich bei https://but.rhein-kreis-neuss.de/ informieren. Lokale Gastronomen finden hier Kooperationspartner in dem Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss , in diesem Zusammenhang wird gesagt, dass der Kreis Kooperationsmodelle mit Gastronomen – zum Beispiel ortsansässigen Lokalen und Lieferdiensten – finanziell im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes unterstützt.
Auch wenn wegen der steigenden Zahl der Corona-Infektionen Schulen und Kindertagesstätten komplett oder teilweise geschlossen werden, sollen die Kinder nach Möglichkeit weiter ein Mittagessen erhalten. Bedürftige Familien können sich bei Fragen zur Inanspruchnahme und Übernahme zusätzlicher Kosten dezentraler Mittagessens-Angebote an die Sozialämter oder an das Jobcenter wenden, von denen sie bereits Leistungen erhalten. Wer sich beim richtigen Ansprechpartner unsicher ist, kann sich gerne an die BuT-Koordination im Kreissozialamt unter Tel. 02181 601-5032 oder per eMail an bildungspaket@rhein-kreis-neuss.dewenden.