Warum versucht ein Insasse eines Asylbewerberheims, zwei Mitbewohner umzubringen? Und hat er es versucht? Mit diesen Fragen musste sich die 7. Große Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach auseinandersetzen. Es wäre vermessen zu sagen, sie habe das geklärt. Jedenfalls sprach sie den Angeklagten frei.
Im Sommer 2017 hatte der Angeklagte Barwa S. in einer Unterkunft in Wegberg mit einem Messer auf K. und Z., zwei weitere Insassen, eingestochen und sie am Rücken verletzt. Dabei schrie er: „Ihr seid Iraner und Diebe! Ich bringe Euch um!“ Diese Drohung konnte er zum Glück nicht ausführen; er wurde vom Sicherheitspersonal überwältigt. Als Motiv seiner Tat gab er an, die Angegriffenen hätten eine Mitbewohnerin bestohlen.
Das öffentliche Interesse an der Verhandlung war mäßig. Es verfolgte nur eine Handvoll Zuschauer die Verhandlung. Niemand von der Community.
Der Angeklagte Barwa S. sagt vor Gericht aus: er sei 1989 im irakischen Kurdistan als Sohn eines Strassenverkäufers geboren (ein andermal erzählte er, sein Vater sei Viehhändler gewesen). Sein Vater soll ihn, seine Geschwister und seine Mutter häufig geschlagen haben. Nach seinen Angaben hat er vier bis fünf Jahre lang die Schule besucht, blieb mehrmals sitzen und beendete die Schule im Alter von etwa 14-15 Jahren. Er arbeitete als Lastenträger, wollte unbedingt Geld verdienen, um den Irak verlassen zu können. Er sei (vor etwa zwei bis drei Jahren) u. a. über die Türkei und Griechenland nach Deutschland gekommen; er wisse nicht mehr genau, wo er überall gewesen sei. Das Leben in Deutschland habe ihn krank gemacht, er habe Hasch genommen und täglich Wodka getrunken. Im Gefängnis trank er aus Angst vor Vergiftungen nur Wasser aus der WC-Schüssel.
Sein Verteidiger, RA Ingo Herbort, sagt auf Befragen dem „Gladbacher Tageblatt“, sein Mandant sei unberechenbar, einmal wolle er nicht aussagen und dann doch. Herbort erzählt ferner, dass es über das Leben des Angeklagten im Irak keine Unterlagen gibt. Deshalb ist nicht klar, in welchem Ausmaß er den Krieg in seiner Heimat miterlebt hat und ob er schon dort straffällig geworden ist.
Der Prozess musste im Februar abgebrochen werden (und wurde dann im April neu eröffnet), weil der Angeklagte die ihm verordneten Medikamente nicht regelmäßig einnahm und dadurch allem Anschein nach verhandlungsunfähig wurde. Später gelang es aber, ihn zur regelmäßigen Einnahme seiner Medikamente zu überreden. Jetzt sei er auch „clean“, frei von Drogen und Alkohol, erzählt der Angeklagte. Er sei gläubig geworden. Jesus habe ihm befohlen, die Menschen zu töten; er selbst habe sie nur verletzen wollen. Die Hand von Jesus sei „zum Messer geworden“. (Allerdings hatte S. auch erzählt, er sei Anhänger des IS.) Jesus habe ihm gesagt, nur wenn auch Gott es wolle, könne er sein Opfer treffen.
Eins seiner Opfer, der 33jährige Salar K., ist als Zeuge vorgeladen worden. (Da Seied Karim E. Z., das andere Opfer, inzwischen in Italien lebt und es für die Tat mehr als genug Zeugen gibt, wurde auf seine Ladung verzichtet.)
Schon vor dem Tag der Tat hatte der Angeklagte den mit dem Messer Verletzten (beide kommen aus Iran und sind wie der Angeklagte kurdischer Abstammung) den Diebstahl des Handys einer (ebenfalls kurdischen) Mitbewohnerin namens Sameera T. vorgeworfen und ihnen mit Mord gedroht. Danach kaufte S. in einem Kaufhaus in der Nähe für 6,- € ein Küchenmesser mit einer ca. 7,5 cm langen Klinge. Am 5. August 2017 schließlich, als K. und Z in der Essensausgabe stehen, sticht Barwa mit dem Messer auf sie ein; das Sicherheitspersonal hindert ihn an der Fortsetzung seiner Tat.
Eine Sachverständige, Dr. Britta Gahr von der Uniklinik Düsseldorf, sagt aus, die beiden Opfer hätten Schnittwunden gehabt, aber keine Stichwunde. Indes lasse die Art der Verletzung keinen Schluss zu, ob der Täter das Opfer töten oder nur verletzen wollte. K. wurde nach dem Angriff ins Krankenhaus gebracht und mehrmals genäht, konnte aber noch am selben Tag entlassen werden. Seine seelischen Wunden dagegen sind noch nicht verheilt, heißt es. Er befindet sich in psychologischer Behandlung und leidet an Schlafstörungen. Ein Polizist, der Barwa vernommen hat, erinnert sich an eine bedrückende Stimmung bei der Vernehmung. Der Angeklagte habe auf ihn wie eine „Einbahnstraße“ gewirkt, sein Blick sei starr und leer gewesen. Er hatte ihm erzählt, mit dem Messer habe er die Iraner „schlagen“ wollen. (Der Dolmetscher erklärte dazu, im Kurdischen gebe es für „schlagen“ und „stechen“ dasselbe Wort.) Dann sagte er, er habe sie umbringen wollen.
Als weiterer Gutachter sagt Dr. Ralph Marggraf aus, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie an der LVR-Klinik in Viersen. Nach seiner Diagnose leidet S. an Schizophrenie, auch wenn sich sein Zustand nach Einnahme der Medikamente inzwischen vermutlich gebessert hat. (Das Drogenscreening nach der Tat war negativ; ferner waren keine körperlichen neurologischen Schäden festzustellen.) Im Übrigen gibt es bei Schizophrenen, so erfährt das Publikum bei der Verhandlung, auch eine „doppelte Buchführung“: einerseits Wahnvorstellungen, andererseits die innerliche Abwehr dagegen und das Wissen um die Unrechtmäßigkeit bestimmter Taten. Im Moment der Tat hat Barwa jedenfalls keine „Steuerungsfähigkeit“ gehabt, so sei er für den zweifachen Mordversuch juristisch nicht verantwortlich. Das Wiederholungsrisiko ist laut Marggraf vorhanden, lässt sich aber nicht in Prozenten ausrechnen. (Herbort vermutet gegenüber dem Gladbacher Tageblatt, die Veranlagung sei bei seinem Mandanten schon immer vorhanden gewesen; infolge der Lebensbedingungen in Wegberg, der Isolierung, der Sprachschwierigkeiten konnte sie jederzeit ausbrechen.)
Das Gericht spricht nach kurzer Beratung den Angeklagten wegen Unzurechnungsfähigkeit frei. (Az 27 Ks 10/17) Es verfügt aber gemäß § 63 StGB seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Richter Lothar Beckers bezeichnete den Angeklagten als „tickende Zeitbombe“. An seiner Tötungsabsicht könne kein Zweifel bestehen, da er diese vor, während und nach der Tat geäußert habe. Die Tatwaffe sei durchaus geeignet, um Menschen umzubringen.
Alle Parteien (Staatsanwalt, Nebenkläger und Verteidigung) haben auf eine Revision verzichtet.
Rhenanus