Die Präsidentin des Landgerichts, Dr. Annette Lehmberg, hat am Freitag, dem 15. Dezember 2017, der Richterin am Landgericht, Katja Janssen, eine Ernennungsurkunde zur Vorsitzenden Richterin am Landgericht Mönchengladbach ausgehändigt. Mit ihr wird eine in der Richterschaft hochgeschätzte und engagierte Kollegin zur Vorsitzenden Richterin ernannt, sagt man. Sie ist die dritte Vorsitzende Richterin, die in Teilzeit arbeitet.
Katja Janssen, die in Essen auf die Welt kam, ist 44 Jahre alt und lebt mit ihrem Ehemann, einem Sohn und einer Tochter in Mönchengladbach. Sie gehört seit dem Jahre 1999 dem richterlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen an. Bereits ihr erster Dienstleistungsauftrag führte sie an das Landgericht Mönchengladbach, wo sie als Proberichterin einer Zivilkammer zugewiesen wurde.
Im November 2016 wurde Katja Janssen zum Zwecke der Erprobung an das Oberlandesgericht Düsseldorf abgeordnet, wo sie in einem Zivilsenat insbesondere Werkvertrags- und Grundstückssachen bearbeitete. Im August 2017 kehrte sie nach Mönchengladbach zurück. Hier wird sie nach ihrer Ernennung den Vorsitz der 10. Zivilkammer übernehmen, die sich u.a. mit Rechtsstreitigkeiten befasst, die sich aus Bank- und Finanzgeschäften ergeben können.