Neuss. Im Juli 2022 ist das bundesweite Mietspiegelreformgesetz in Kraft getreten. Es führt dazu, dass Kommunen mit mindestens 50.000 Einwohnern dazu verpflichtet werden, einen Mietspiegel zu erstellen. Darunter hat man sich ein Werk vorzustellen, das die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen und –lagen dokumentiert. Es hat praktischer Bedeutung für den Ausgleich zwischen dem, was bezahlt und was gefordert wird.
Die Stadt Neuss lässt nun erstmals einen qualifizierten Mietspiegel erstellen, dazu wurde das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg beauftragt.
So ein Werk sorgt für Transparenz auf dem Wohnungsmarkt und schafft Rechtssicherheit. Wer meint, er bezahle zu viel für seine Wohnung, zieht er oder sie den Mietspiegel zu Rate. Bestätigt der die Vermutung, kann das zu neuen Vertragsverhandlungen führen.
Zur Erstellung des Mietspiegels wird eine Befragung von insgesamt 3.500 Mietparteien durchgeführt. Abgefragt werden dort neben Angaben zur Miete die Wohnfläche und Ausstattungsmerkmale der Wohnung. Es wird die Möglichkeit geben, die Fragen online zu beantworten. Alternativ wird dem Anschreiben ein Papierfragebogen mit kostenfreiem Rückumschlag beiliegen.
Parallel zur Befragung der Mieter wird auch die Angebotsseite gebeten, Auskunft zu erteilen. Nach dem Gesetz ist die Teilnahme an der Befragung verpflichtend – wie schon bei der Erhebung zum Zensus 2022.
Wer grundsätzliche Fragen hat, kann diese beim Sozialamt der Stadt Neuss, Fachstelle Wohnen stellen, per eMail an soziales@stadt.neuss.de oder telefonisch mit der Nummer 02131/90-5003. Es meldet sich Stephan Wolf.