Schwarzfahren wird zum Verhängnis

Zunächst sah es so aus, wie Beförderungserschleichung Jugendlicher, dann kam das ganze Ausmaß des Vergehens ans Licht, und ein Richter ordnet Untersuchungshaft an.

Am Mittwoch (19.08.20), gegen 17:20 Uhr, wurden Polizeibeamte zur Straßenbahnhaltestelle an der Stresemannallee in Neuss gerufen. Dort waren den Kontrolleuren zwei junge Frauen aufgefallen, die weder Fahrausweise noch Ausweispapiere vorzeigen konnten. Im Rahmen der Identitätsfeststellung erfolgte die Durchsuchung der beiden. Hierbei fanden die Polizeibeamten hochwertigen Schmuck, Handtaschen, Schuhe sowie typisches Einbruchswerkzeug; Ausweispapiere jedoch nicht.

Das Duo gab an, 13 Jahre alt zu sein und in Köln zu wohnen.  Den aufnehmenden Beamten erschienen die Angaben zum Alter und zur Herkunft der aufgefundenen Gegenstände unglaubwürdig. Es folgte eine vorläufige Festnahme. Durch erste Ermittlungen konnte festgestellt worden, dass die Wertsachen aus der Wohnung eines Mehrfamilienhauses an der Nordstraße in Düsseldorf stammten. Den Wohnungseinbruch hatte die Inhaberin bis dato noch gar nicht bemerkt. Offenbar war dort die Wohnungstür aufgehebelt worden. Umso mehr freute sie sich, als die Ermittler den Schmuck, den sie eindeutig als ihren wiedererkannte, aushändigen konnten. 

Zum Alter des verdächtigen Duos gaben Ärzte eine erste Einschätzung ab. Demnach könnten die beiden Jugendlichen mindestens 17 Jahre alt sein. Ein Wohnsitz wurde nicht kundgetan und wurde auch nicht bekannt.  Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf folgte am Donnerstag (20.08.10) die Vorführung der mutmaßlichen Wohnungseinbrecherinnen beim Amtsgericht Neuss. Ein Richter ordnete Untersuchungshaft an. Sie schweigen bisher zu den Vorwürfen.  Ob das Duo für weitere Wohnungseinbrüche in Betracht kommt, werden andauernde Ermittlungen zutage bringen, heißt es im Polizeibericht.

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