Neuss. Die Regierungskoalition in Berlin hat Eckpunkten zu einem neuen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GMG) vorgestellt, die das von der Vorgängerregierung durch den Bundestag gebrachte Heizungsgesetz ersetzten soll. Fast alle überregionale Medien berichteten zunächst in einem Tonfall, als sei das GMG mit weitreichenden Folgen bereits inkraft getreten, was natürlich nicht der Fall ist. In dem Eckpunktepapier ist die Rede davon, dass die Angelegenheit bis Ostern im Kabinett verabschiedet wird und das dann folgende Gesetzgebungsverfahren so ablaufen soll, dass das GMG am 01.07.26 seine Wirkungen entfaltet.
Falls das tatsächlich der Fall sein soll – eine Mehrheit in Bundestag und Länderparlament ist dafür nötig – hat das weitreichende Folgen, bis in die Heizungskeller, auch die, die in Neuss sind oder noch gebaut werden. Die Stadt hat eine kommunale Wärmeplanung entwickelt, die am 04. 07.25 vom Rat der Stadt beschlossen wurde. Die stützte sich auf das bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es sah vor, dass in Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden sollen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Für Neubauten in Baulücken griffen die gleichen Regeln wie für Bestandsgebäude. Im Bestand galt das GEG ab dem 30.06.26. Das ändert sich jetzt.
Die Planung der Stadt ging davon aus, dass die aktuelle Versorgung zu 84% Gas und 9% Öl im Wohnungssektor stattfindet. Die Stadt wurde in 144 Zonen unterteilt, um zu bestimmen, ob eine Wärme- oder Wasserstoffnetzversorgung infrage komme oder das Problem der Wärmeversorgung anders gelöst werden muss. Neuss wurde als Modellkommune für die Umsetzungsphase ausgewählt und wird dabei von NRW.Energy4Climate bei der Umsetzung begleitet.
Die bisherige Wärmeplanung der Stadt, die ja bekanntlich in eine Satzung geflossen ist und damit allgemeinverbindlich, ist zu modifizieren, falls das Gesetzgebungsverfahren läuft, wie vorgesehen. Ganz sicher ist das natürlich nicht. Die CDU sieht das so: Der Fraktionschef der Union, Jens Spahn und der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Hoffmann, werden zitiert, dass die Einigung eine Abkehr von der Reform des Heizungsgesetzes bedeute, deren treibende Kraft der damalige Grünen-Wirtschaftsminister Robert Habeck war. Das „Habeck’sche Heizungsgesetz“ werde abgeschafft. Der „Geist grüner Bevormundung“ werde aus den deutschen Heizungskellern „verbannt“, soll Hoffmann gesagt haben. Die Grünen sehen das natürlich anders. Sie meinen, die Regierungsparteien seien vor der Gaslobby eingenickt und verweisen auf einen wunden Punkt der Angelegenheit. Der sieht nämlich vor, dass dem weiter als Heizmedium vorgesehen Gas „grüne Komponenten“ beigemischt werden, zunächst 1%, später 10%, Biogas und/oder Wasserstoff gibt es aber bisher so gut wie nicht und was es gibt, ist sehr teuer. Ob teurer als die Wärmepumpe, deren Installation in Deutschland besonders kostspielig, weil es staatliche Zuschüsse gibt und der Wettbewerb schwach ist, ist allerdings im Heizungskeller zu eruieren
Wer sich in das Eckpunktepapier einlesen will, dem kann hier geholfen werden.