Stadt hilft der Gastronomie

Die Stadt Neuss unterstützt die lokale Gastronomie, die durch die Allgemeinverfügungen geschädigt wurde, die nach Ausrufen einer Corona-Pandemie erlassen wurden. Dabei kommt dem Ausbau und der Nutzung der Außengastronomie, auch während der Wintersaison, besondere Bedeutung zu. Bürgermeister Reiner Breuer hat zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden der Parteien im Rat der Stadt eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt.

Demnach fördert die Stadt Neuss Anschaffungen zur Herstellung oder Verbesserung der Winterfestigkeit der Außenterrassen z.B durch die Möglichkeit, Pavillons und Pagoden aufzustellen oder Windschutzelemente zu errichten. Dabei sind, im Sinne einer möglichst einheitlichen Gestaltung des öffentlichen Raums, konkrete Vorgaben zu den förderfähigen Elementen zu beachten. Die gestalterischen Vorgaben gelten auch für eine (straßenrechtlich nicht erlaubnispflichtige) Außengastronomie auf privater Fläche, wenn und soweit der Antragsteller für die Herstellung oder Verbesserung der Winterfestigkeit eine Förderung beantragt. Die sicherheitstechnischen Vorgaben, insbesondere zum Brandschutz, sind von allen Betreibern zu beachten. Die neue Unterstützung der Neusser Gastronomen flankiert damit die Entscheidung zur gebührenfreien Verlängerung der diesjährigen Außenterrassensaison bis in das Frühjahr 2021.

In den letzten Monaten hatte, auch dank des fast durchgehend schönen Wetters, die Außengastronomie die wirtschaftliche Situation der Gaststätten verbessert. Im Freien lassen sich die gebotenen Abstände besser einrichten und die Ansteckungsgefahr verringert sich durch den Luftzug. Außerdem wird, gestützt auf einen Beschluss des Hauptausschusses, die verlängerte Öffnung der Betriebe an Freitagen und Samstagen geduldet.

In Gesprächen mit Vertretern der Gastronomie wurde ein Vorschlag entwickelt, wie die im öffentlichen Raum der Stadt existierenden Außengastronomien „winterfest“ gemacht werden können.. Die entsprechenden Erlaubnisse zur Nutzung des Straßenraums können bis ins Frühjahr des kommenden Jahres verlängert werden. Dazu werden die Gastronomen mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss von bis zu maximal 3.600,- € (50,-  pro überdachter/umbauter Außengastronomiefläche) bei der Herstellung der „winterfesten Terrassen“ unterstützt. 

Die Förderung erfolgt auf Antrag. Weitere Infos bitte der Homepage der Stadt Neuss hier entnehmen.  Anträge auf Investitionszuschüsse können bis zum 15.12.20  gestellt werden.

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