Seit dem 1. Januar 2013 dürfen lediglich Fahrzeuge mit grüner oder gelber Umweltplakette in die in Mönchengladbach eingerichtete Umweltzone einfahren. Fahrzeuge, die ohne und mit roter Plakette angetroffen werden, werden mit 40,- Euro Bußgeld belegt, und in der Flensburger Kartei wird ein Punkt eingetragen. In Mönchengladbach haben etwa 7000 der rund 129.000 zugelassenen Fahrzeuge die Schadstoffklasse zwei (rot).
Es gibt Ausnahmeregelungen, für die bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So können die rund 95.000 Bewohner sowie Gewerbetreibende die im Bereich der Umweltschutzzone gemeldet sind, eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30. Juni 2013 beantragen. Befreit sind Oldtimer, Motorräder und Trikes, sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge, mit denen Schwerbehinderte fahren oder gefahren werden (Merkzeichen „aG“, „H“ oder „BI“). Ebenso kann beim Straßenverkehrsamt bei einem sozialen Härtefall eine Ausnahme beantragt werden, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Eine Ausnahmegenehmigung kostet für gewerbliche genutzte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen 60,- Euro p.a. und darüber 88,- Euro. Bei privaten Kfz. beträgt die Jahresgebühr 30,- Euro bzw. monatlich 2,50 Euro.
An die Regelung haben sich auch von auswärts einfahrende Fahrzeuge zu halten.