Vor dem Hintergrund steigender Corona-Infektionen erläutert die Stadtverwaltung, wie sie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Teilen der Neusser Innenstadt handhabt. Grundsätzlich erfüllen nur textile Mund-Nasen-Bedeckungen die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Dies können eine Alltagsmaske, ein Schal oder ein Tuch sein. Von der Maskenpflicht befreit sind lediglich Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Der medizinische Grund muss durch ein ärztliches Zeugnis vor Ort nachgewiesen werden können. Ohne Zeugnis wird durch das Ordnungsamt ein Verwarngeld in Höhe von € 50,- erhoben.
Neben Teilen der Neusser Innenstadt gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in vielen geschlossenen Räumen, z.B. im Einzelhandel, in Arztpraxen, im öffentlichen Nahverkehr, in Verkaufs- und Ausstellungsräumen und in der Gastronomie außer am Sitzplatz.
Vermehrt werden auch Visiere anstatt einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung getragen. Diese entsprechen jedoch nicht den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung und sind damit unzulässig. Nur Beschäftigte dürfen auf eine textile Mund-Nase-Bedeckung verzichten, wenn der jeweilige Arbeitsplatz durch andere Maßnahmen wie Glaswände, Plexiglas oder ähnliches abgetrennt wird. Diese dürfen nur dann auf ein Vollvisier ausweichen, welches das Gesicht vollflächig bedeckt, wenn eine textile Mund-Nase-Bedeckung zu Beeinträchtigungen führt.
Personen, die keine textile Mund-Nase-Bedeckung tragen und dieser Verpflichtung nach Aufforderung nicht nachkommen, sind von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen.
Aufgrund steigender Fallzahlen, wird das Ordnungsamt verstärkt das richtige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kontrollieren und auch eine unberechtigte Nutzung eines Visieres mit einem Verwarngeld ahnden.
Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell bei 377 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 32 in einem Krankenhaus. 28 Menschen sind an den Folgen der Erkrankung verstorben.
Der 7-Tage-Inzidenz-Wert des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) liegt aktuell im Rhein-Kreis Neuss bei 68,2. Der Schwellenwert von 50 ist also erheblich überschritten. Was die steigenden Infektionszahlen verursacht, ist weitestgehend unbekannt.