Im August 2020 wurden bei den Amtsgerichten in Nordrhein-Westfalen 950 Anträge auf Eröffnung von Insolvenzverfahren gestellt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 54,2 Prozent weniger als im August 2019 (damals: 2 075 Verfahren). 310 der beantragten Insolvenzverfahren betrafen Unternehmen. Hier schwanken die Zahlen stark, wie die Vignette zeigt. Ob der Rückgang im August auf die Aufhebung der Insolvenzantragspflicht im Zusammenhang mit den Maßnahmen steht, die erlassen wurden, um Corona einzudämmen, kann nur vermutet werden.
Von diesen Unternehmensinsolvenzen waren zum Zeitpunkt der Antragstellung 4 690 Beschäftigte betroffen. Ferner stellten 430 Verbraucher (dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner oder Erwerbslose) einen Insolvenzantrag; das waren 66,5 Prozent weniger als im August 2019 (damals: 1 285). Eine mögliche Ursache für diesen Rückgang könnte der Gesetzentwurf zur weiteren Verkürzung der Restschuldbefreiung sein.
Die Verkürzung soll für alle Verfahren gelten, die seit 01.10.20 beantragt werden. Es wird vermutet, dass überschuldete Privatpersonen ihre Insolvenzanträge zurückgestellt haben.
Außerdem beantragten 210 sonstige Antragsteller die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Trotz des Shutdown im Zusammenhang mit Covid-19 (und der damit einhergehenden Wirtschaftskrise) lag die Zahl der beantragten Insolvenzverfahren im August 2020 unter dem Zwölfmonatsdurchschnitt des letzten Jahres (2 100 Verfahren). Das wird damit erklärt, dass Insolvenzen ein „nachlaufender Konjunkturindikator” sind.