Grevenbroich. Nach einem jahrelangen Rückgang verzeichnen die Baugenehmigungen für Wohnungen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2025 eine deutliche Erholung. Das ist eine Wende nach fünf Jahren. Im Jahr 2025 wurden laut IT.NRW 44.908 Wohnungen genehmigt, was einem Plus von 10,7 % gegenüber dem Vorjahr 2024 entspricht. Besonders stark war der Anstieg bei Einfamilienhäusern mit einem Plus von 21,4 % auf 7.152 Wohnungen. Auch die Genehmigungen für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern stiegen um 4,8 %.
Im gesamten Rhein-Kreis Neuss wurden 2024 Baugenehmigungen für 866 Wohnungen erteilt, ein deutlichen Rückgang gegenüber den Vorjahren. In den ersten zwei Monaten des Jahres 2025 waren es Genehmigungen für 69 Wohnungen. Das waren zwar mehr als im Vorjahreszeitraum, rechnet man sie allerdings hoch, ergeben sich 414 für das Jahr 2025, was dann deutlich weniger gewesen wären als 2024. Das ist allerdings eine Spekulation, weil IT NRW noch keine konkreten Zahlen bereitstellt.
Die prekäre Lage im Bereich des Wohnungsbaus veranlasste den Rat der Stadt Grevenbroich in seiner Sitzung am 16.04.26 die Verwaltung zu beauftragten, die Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft „Kommunale Wohnraumversorgung Grevenbroich e.G.“ voranzutreiben. Ziel ist es, neue Wege zu erschließen, um in Grevenbroich mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Der Beschluss wurde mehrheitlich gefasst, gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, wie es in einer Mitteilung der Pressestelle der Stadt heißt.
Bezahlbarer Wohnraum ist in Grevenbroich knapp. Davon betroffen sind viele in unterschiedlichen Lebenslagen. Die Stadt will deshalb Wege prüfen, um zusätzliche Wohnangebote zu schaffen, den Bestand an bezahlbarem Wohnraum langfristig zu stärken und bestehende Unterbringungslösungen perspektivisch zu entlasten.
Zunächst soll die Verwaltung auf Grundlage eines Satzungsentwurfs Gespräche mit potentiellen Gründungsmitgliedern führen und die rechtlichen Rahmenbedingungen einer solchen Gründung prüfen. Anschließend soll dem Stadtrat eine weitere Beschlussvorlage zum möglichen Beitritt der Stadt vorgelegt werden.
Die geplante Genossenschaft soll dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum im Stadtgebiet zu schaffen und zu verwalten. Nach dem vorliegenden Satzungsentwurf ist vorgesehen, dass sie Bauvorhaben eigenverantwortlich realisiert und dabei auch soziale Zwecke berücksichtigt. Dazu zählt unter anderem, einen Teil des Wohnraums für Menschen in besonderen sozialen Lebenslagen bereitzustellen. An diesem Passus macht sich die Ablehung der AfD fest. Darin heißt es u.a.: Der Öffentlichkeit wird suggeriert, hier entstehe eine neue kommunale Antwort auf den Wohnraummangel. Das ist nicht der Fall. Das ist keine Wohnraumpolitik für alle unsere Bürger, also für alle Bürger, die bezahlbaren Wohnraum benötigen, sondern eine Bevorzugung von Asylbewerbern und Flüchtlingen.
Als möglicher erster Standort der Wohnungsbaugenossenschaft ist eine Teilfläche an der Hansendstraße im Ortsteil Frimmersdorf benannt. Dort könnte die Stadt ein Grundstück als Sacheinlage in die Genossenschaft einbringen.
Mit der Grundsatzentscheidung hat der Rat den Weg dafür geöffnet, die Idee einer kommunalen Wohnungsbaugenossenschaft konkret weiterzuentwickeln. Grevenbroich will damit prüfen, ob sich auf diesem Weg bezahlbarer Wohnraum verlässlich, wirtschaftlich und mit dauerhaftem Einfluss der Stadt entwickeln lässt.