Wer als Kraftfahrzeugfahrer umzieht, hat seinen Kfz.-Schein mit der neuen Adresse zu versehen. Das wird manchmal vergessen oder als nicht notwendig erachtet. Die Folgen können unangenehm sein.
Der Rhein-Kreis teilt hierzu mit: Wer innerhalb des Kreises umzieht, kann direkt im Bürgerbüro seiner Stadt oder Gemeinde die Anschrift in den Fahrzeugpapieren ändern lassen. Eine Kooperation zwischen dem Rhein-Kreis und den Kommunen macht dies möglich. Die Mitarbeiter in den Rathäusern geben die neue Anschrift auf direktem Weg digital an den Kreis weiter. Bürger bringen bei der Ummeldung in ihrer Stadt oder Gemeinde einfach neben dem Personalausweis den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) mit und sparen sich damit den Gang zum Straßenverkehrsamt.
Allein in diesem Jahr wurde dieses Angebot bisher mehr als 4 500 Mal genutzt. In den Rathäusern ist für die Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren die gleichen Gebühr zu zahlen wie im Straßenverkehrsamt, so dass keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Gesetzlich ist festgelegt, die neue Adresse direkt nach dem Umzug in den Fahrzeug-Zulassungspapieren einzutragen ist. Denn nur wenn die Anschriftenänderung beim Straßenverkehrsamt bekannt ist, kann eine Person Person schnellstmöglich ermittelt werden. Hinzu kommt, dass bei Unglücksfällen Angehörige direkt benachrichtigt werden können.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält, hat ein kostenpflichtiges Mahnverfahren zu erwarten. In diesem Jahr hat das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss rund 2.000 solcher Verfahren eingeleitet.
Rat gibt es auch im Internet: www.rhein-kreis-neuss.de/sva.