Alle Angebote der Kindertagesbetreuung (Kitas, Kindertagespflege, heilpädagogische Kitas sowie Kinderbetreuung in besonderen Fällen) sind bekanntlich bis einschließlich 19.04 20 (Ende der Osterferien) ausgesetzt . Dies soll helfen, die weitere Ausbreitung von SARS-CoV-2 zu verhindern. Das bedeutet, dass Eltern für ihre Kinder eine Lösung finden müssen.
Ausgenommen sind Kinder, deren Eltern „unentbehrliche Schlüsselpositionen“ haben und zudem keine private Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige oder durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice, organisiert werden kann.
Schlüsselpositionen sind Berufsgruppen zur pflegerischen und medizinischen Versorgung, zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wie Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz; darüber hinaus Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung, Telekommunikation), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit von Staat, Justiz und Verwaltung.
Wer hierzu gehört, darf Bedarf Kinder zur Betreuung in die Kita bringen, wenn sie alleinsorgeberechtigt sind oder beide Elternteile Schlüsselpersonen sind. Außerdem dürfen die Kinder keine Krankheitssymptome aufweisen und in den vergangenen 14 Tagen nicht in Kontakt zu infizierten Personen gestanden haben.
Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber, spätestens ab Mittwoch (18.03.20), durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Handhabung bei Schülern
Der Unterricht an allen Schulen ruht bekanntlich bis zum Ende der Osterferien (19.04.20). Für Schülerinnen und Schüler in dualer Ausbildung beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Schulunterrichts.
Damit Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17. 03.20, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Bis dahin ist während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sichergestellt.
Ab Mittwoch gibt es nur noch eine Notbetreuung von Kindern, deren Eltern sogenannte unentbehrliche Schlüsselpositionen haben und keine private Betreuung, insbesondere durch Familienangehörige (möglichst nicht durch ältere Menschen) oder durch flexible Arbeitszeiten und Homeoffice, gewährleisten können. Ansonsten sind die Regelungen mi denen für nichtschulpflichtige Kinder identisch.