Sommerliche Temperaturen locken zum Bad ins kühle Nass. Doch das erfrischende Vergnügen birgt an Gewässern, die nicht als Badeseen betrieben werden und in Flüssen wie Rhein und Erft, große Gefahren. Darauf macht das Umweltamt des Rhein-Kreises Neuss aufmerksam.
In Gewässern herrschen, gerade im Sommer, oft große Unterschiede zwischen warmem Oberflächen- und kaltem Tiefenwasser, was auch beim geübten Schwimmer zu Kälteschock mit Herzversagen führen kann. Zudem besteht bei fliessenden Gewässern Gefahr durch Studel, bei denen der Sog so stark ist, dass selbst Geübte bis auf den Grund gezogen werden. Nicht ungewöhnlich, wenn man dabei erst den Verstand und dann das Leben verliert. Diese Strudel sind unberechenbar und meist nicht zu erkennen. Veranlasst werden sie – im Rhein – z.B. durch den Sog der stromauf- und –abwärts fahrenden Schiffe.
Auch in unmittelbarer Nähe zu Ufern ist das Baden im Rhein aufgrund von Strömungen und plötzlichen Tiefen gefährlich. Hier werden Strudel an sogenannten Kribben erzeugt. Das sind in die Strommitte ragende Steinschüttungen, angelegt, die Fließgeschwindigkeit des Stromes in seiner Mitte zu erhöhen. Wenn ein Schiff kommt, zieht dieses das Wasser an.
Der Eindruck eines niedrigeren Wasserstandes, von einem vorbeifahrenden Schiff verursacht, verlockt besonders Kinder, aber nicht nur die, dem Wasser hinterher in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird die Gefahr des „Rückschwalles“: Das Wasser kehrt in Wellen zurück. Ungeübten kann das zum Verhängnis werden.
Auch an den Rändern von Sand- und Kiesgruben ist es gefährlich. Vor allem an Seen, an denen noch gearbeitet wird, besteht akute Absturzgefahr. Durch die lockere Lagerung und das Gemisch von Sand und Kies können schon durch leichte Erschütterungen mehrere Kubikmeter Sand ins Rutschen kommen. Wer in so eine Lawine gerät, wird schnell verschüttet und kann sich in der Regel nicht mehr selbst befreien. Wer hier allein ist, ist verloren. Auch Untiefen unterhalb der Wasseroberfläche, Stromkabel und technisches Gerät sind nicht immer erkennbar. In Feinsandaufspülungen und Schwemmsandfächern kann ein Mensch versinken. Darüber hinaus, so das Kreisumweltamt, begeht Hausfriedensbruch, wer solche Betriebsflächen unbefugt betritt. Wo Baden oder auch nur das Betreten der Flächen naturschutzrechtlich verboten ist, kann es mit hohen Geldbußen bestraft werden.
Grundsätzlich ist Baden nur erlaubt, wo Sicherheit und Betreuung gegeben ist – im Rhein-Kreis Neuss also in den Freibädern sowie in den Freizeitanlagen Kaarster und Straberg-Nievenheimer See. Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot.
Wer sich über die vielen Möglichkeiten zum sicheren, unbeschwerten und legalen Badegenuss in Nordrhein-Westfalen informieren möchte, wird auf der Strandkarte des Landesumweltamts im hier im Internet fündig. Die Strandbäder der Kreiswerke Grevenbroich GmbH am Kaarster und am Straberg-Nievenheimer See sind dort auch vertreten, notabene mit ausgezeichneter Wasserqualität.