Grevenbroich. Die Stadtverwaltung reagiert auf die sich weiter verschärfende Haushaltslage und verhängt mit Wirkung ab dem 02.10.26 eine haushaltswirtschaftliche Sperre. Ziel ist es, den Abfluss von Geld zu stabilisieren, vermeidbare Ausgaben zurückzustellen und einem weiteren Verzehr des städtischen Eigenkapitals entgegenzuwirken.
Nach der aktuellen Haushaltsprognose zeichnet sich ab, dass die ursprünglich vorgesehene Begrenzung des Verzehrs von Eigenkapital von weniger 5% bis zum Jahresende ohne zusätzliche Gegenmaßnahmen deutlich überschritten werden könnte. Die Stadt ist deshalb verpflichtet, frühzeitig gegenzusteuern. Wenn in zwei Jahren hintereinander mehr als 5% des Eigenkapitals verzehrt werden droht die Haushaltssicherung durch den Regierungspräsidenten.

Über diese Maßnahme hat Kämmerer Arno Jansen in der jüngsten Sitzung des Rats die Mitglieder informiert.
Nur genehmigte Ausgaben
Die haushaltswirtschaftliche Sperre bedeutet, dass neue finanzwirksame Verpflichtungen nur noch eingegangen werden dürfen, wenn sie rechtlich verpflichtend, unabweisbar oder durch die Kämmerei ausdrücklich freigegeben sind. Bestehende rechtliche Verpflichtungen, gesetzliche Pflichtaufgaben, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Verkehrssicherheit und Sicherstellung des laufenden Dienstbetriebs bleiben davon unberührt.
„Wir müssen jetzt konsequent handeln, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern. Die Sperre ist kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Vorsichtsmaßnahme im laufenden Haushaltsvollzug“, wird Stadtkämmerer Arno Jansen in einer Mitteilung der Pressestelle zitiert.. „Unser Ziel ist es, vermeidbare Belastungen zu reduzieren und die weitere Entwicklung des Jahresergebnisses eng zu steuern.“
Bereits Ende Juli hatte Arno Jansen in enger Abstimmung mit Bürgermeister Klaus Krützen eine Sperre einzelner Sachkonten verhängt. „Es zeigt sich, dass diese Maßnahme bereits einen messbaren Effekt hatte, aber ohne weitere Einsparung im laufenden Haushalt würde auch Grevenbroich von dem finanziellen Abwärtsstrudel bei den Kommunalfinanzen voll erfasst“, so Bürgermeister Klaus Krützen in der erwähnten Mitteilung.
Zeit gewonnen
Aufgrund der sich deutlich verschärfenden Finanznot der Stadt wurde die Einbringung des Haushaltsentwurfs für das Jahr 2027 auf die Sitzung des Rates am 3. Dezember verschoben. Ursprünglich war die Einbringung für den 1. Oktober vorgesehen. Den Zeitraum bis Dezember will die Verwaltung nutzen, um den Entwurf eines tragfähigen Haushalt für 2027 und die Folgejahre zu erarbeiten.
Die finanzielle Lage der Stadt Grevenbroich steht daher in einem landesweiten Zusammenhang. Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben erst jüngst darauf hingewiesen, dass sich die Finanzkrise der Städte und Gemeinden weiter verfestigt. Viele Kommunen können ihre laufenden Aufwendungen nicht mehr aus laufenden Erträgen decken. Steigende Sozialaufwendungen, hohe Umlagelasten, Kostensteigerungen und zusätzliche Aufgaben ohne auskömmliche Gegenfinanzierung belasten die kommunalen Haushalte landesweit.
Auch im regionalen Umfeld reagieren immer mehr Kommunen mit haushaltswirtschaftlichen Sperren auf die verschlechterte Finanzlage. Öffentlich bekannt sind entsprechende Maßnahmen z.B. in Jüchen sowie in Mönchengladbach, Krefeld, Viersen, Willich, Bonn, Monheim am Rhein und Düsseldorf.
„Die Stadt Grevenbroich wird weiterhin alle eigenen Konsolidierungsmöglichkeiten prüfen und nutzen. Klar ist aber auch: Die strukturellen Probleme der kommunalen Finanzierung können nicht allein vor Ort gelöst werden. Städte und Gemeinden brauchen dauerhaft eine auskömmliche Finanzausstattung, wenn sie ihre Aufgaben verlässlich erfüllen sollen“, so die Einschätzung von Bürgermeister und Stadtkämmerer. Darauf wurde kürzlich auch in Neuss hingewiesen.
Der Rat der Stadt Grevenbroich wurde über die haushaltswirtschaftliche Sperre unterrichtet. Die Verwaltung beobachtet die Haushaltsentwicklung fortlaufend und prüft regelmäßig, ob und in welchem Umfang die Sperre weiterhin erforderlich ist. Sie bleibt zunächst bestehen, längstens jedoch bis zum Ende des Haushaltsjahres am 31. Dezember 2026.