Der Mord auf dem Campingplatz „Laarer Forst“ in Niederkrüchten wird jetzt vor der 1. großen Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach verhandelt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Ramona K. (52, aus Neuss), Adriano K. (21, aus Viersen), Konstantin K. (23, aus Mönchengladbach) und Tim S. (24, aus Mönchengladbach) wurde zugelassen, hinsichtlich der Angeklagten Adriano K., Konstantin K. und Tim S. allerdings mit einer von der Anklage abweichenden rechtlichen Bewertung. Ihnen wird nicht mehr der Vorwurf gemacht, sie hätten einen Mord begangen. Das wird nunmehr nur noch Ramona K. vorgeworfen.
Bei den übrigen Angeklagten sieht die Jugendkammer nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens keinen hinreichenden Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz. Stattdessen komme eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung in Betracht, da die Angeklagten das Tatopfer durch ihre Handlungen bewusst in Lebensgefahr gebracht hätten.
Die bisherigen Ermittlungen gehen davon aus, dass es einen gemeinschaftlichen Plan gegeben hat, demzufolge Ramona und Adriano K. (Mutter und Sohn) Anfang Januar 2018 beschlossen Roland P. zu töten, weil anders Streitigkeiten zwischen der Angeklagten Ramona K. und Roland P. nicht aus der Welt zu schaffen seien. Die Angeklagten Ramona und Adriano K. hätten den Ablauf der späteren Tat geplant, die die Angeklagten Konstantin K. und Tim S. gegen Bezahlung von 1.500 € ausführen sollten.
Anders als die Staatsanwaltschaft, die allen Angeklagten gemeinschaftlichen Mord vorwirft, sieht die große Jugendkammer nach den Ergebnissen der Ermittlungen einen hinreichenden Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz nur bei der Angeklagten Ramona K. Die übrigen Angeklagten hätten lediglich beabsichtigt, dem Tatopfer eine „Abreibung“ zu verpassen, indem sie ihn krankenhausreif geschlagen hätten. Dies stimme mit den äußeren Abläufen der Tat überei, wie man es ermittelt habe. Die von der Angeklagten Ramona K. in Abwesenheit der übrigen Angeklagten ausgeführten Schläge mit einem Pflasterstein könnten den übrigen Angeklagten nicht zugerechnet werden.
Die Sache wird vor der Jugendkammer verhandelt, weil der Angeklagte Adriano K. zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war. Die Verhandlung ist öffentlich.
Der erste Termin ist der 11.09.18, 09.15 Uhr, Saal A 100, es sind sieben weitere Termine vorgesehen, was die Komplexität des Verbrechens verdeutlicht.
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