Testen weiter nötig
Der Rhein-Kreis Neuss verlängert die Allgemeinverfügung, nach der ein negatives Schnelltest-Ergebnis erforderlich ist, um bestimmte Geschäfte besuchen und Angebote wahrnehmen zu dürfen. Sie gilt zunächst bis zum 26.04.21. Ein negativer Schnelltest …